Ernährungsberatung
Nach § 20 SGB V
Eine ausgewogene Ernährungsweise fördert Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden. Vielen Erkrankungen wie z. B. Osteoporose, Dickdarmkrebs, Fettstoffwechselstörungen oder Diabetes mellitus Typ 2 kann durch eine gesunde Ernährung vorgebeugt werden.
Ernährungsberatung richtet sich an Gesunde und ist sinnvoll, wenn Sie …
gesundheitlichen Störungen vorbeugen möchten.
eine nachhaltige und angemessene Reduktion Ihres Gewichts wünschen (BMI bis <30 ohne Begleiterkrankungen).
prüfen möchten, ob eine ausreichende Versorgung mit Vitaminen und Mineralstoffen gewährleistet ist.
Im Mittelpunkt der Beratung stehen Ihre Bedürfnisse, Ihre Lebenssituation und Ihre realen Möglichkeiten der Veränderung.
Ernährungstherapie
Nach § 43 SGB V
Diese Form der Beratung richtet sich an Menschen mit Erkrankungen, die durch gezielte Maßnahmen im Bereich der Ernährung positiv beeinflusst werden können. Eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, Linderung von Beschwerden und das Vermeiden von Folgeerkrankungen sind Ziele der Ernährungstherapie.
Beratungsschwerpunkte:
Gewicht (z. B. Unter- und Übergewicht)
Metabolisches Syndrom (z. B. Diabetes mellitus)
Nahrungsmittelallergien & Intoleranzen
Entzündliche Erkrankungen (z. B. Rheuma, Arthrose)
Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (z. B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
Essstörungen
Im Rahmen der Ernährungstherapie erhalten Sie Hilfestellungen, die Ihre Bedürfnisse berücksichtigen und sich an Ihrer Lebenssituation orientieren.