LEISTUNGEN

Ernährungsberatung

Eine individuelle Ernährungsberatung wendet sich in erster Linie an Gesunde, die Ihre Essgewohnheiten überprüfen und verbessern möchten.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Nachhaltige und präventive Gesundheitsschulungen zum Thema Ernährung für Ihr Unternehmen.

Ernährungstherapie

Eine Ernährungstherapie richtet sich an Menschen mit einer Erkrankung, die durch eine Ernährungsumstellung positiv beeinflusst werden kann.

referententätigkeit

Theorie und Praxis der gesunderhaltenden Ernährung.

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Eine ausgewogene und vielseitige Ernährung ist einer der Schlüssel zu unserer Gesundheit – sowohl körperlich, als auch geistig.

Frequently asked questions

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Ernährungsberatung und Ernährungstherapie. Für darüber hinausgehende Fragen steht Ihnen die Praxis gern zur Verfügung.

Präventive Ernährungsberatung (§ 20 SGB V) ist für Gesunde. Hier werden meist ein- bis zweimal jährlich Zuschüsse von bis zu 75 Euro pro Versichertem gewährt. 

Ernährungstherapeutische Beratung (§ 43 SGB V) ist für Menschen mit einer ernährungsabhängigen Erkrankung. In den Tarifen privater Krankenversicherungen ist Ernährungsberatung, Ernährungstherapie durch Oecotrophologen häufig nicht vorgesehen. 

Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse/ Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe eine Kostenbeteiligung möglich ist. Die Differenz zwischen den kalkulierten Kosten, dem Rechnungsbetrag und der zugesagten Bezuschussung ist Ihre Selbstkostenbeteiligung. Falls Ihre Krankenkasse/ Krankenversicherung keine Beteiligung zusagt, liegt der Selbstkostenanteil zu 100 % bei Ihnen.

Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung  kann von Ihrem Hausarzt, Ihrem Internisten oder Ihrem fachärztlichen Ansprechpartner z. B. Gastroenterologe, Endokrinologe, Gynäkologe usw. ausgestellt werden. Sie können die hinterlegte Vorlage downloads nutzen. Ihr Arzt kann alternativ auch einen Überweisungsschein ausfüllen oder einen formlosen Zweizeiler (Attest) erstellen.

Der Zeitaufwand insgesamt und damit die Anzahl der Beratungen ist abhängig von Ihrer Diagnose und den damit verbundenen Fragestellungen.  Die kalkulierte Zeit kann sich auf mehrere kürzere Sitzungen à 40 Minuten aufteilen oder auf weniger Sitzungen à 50-60 Minuten. Nicht jedes Beratungsgespräch dauert gleich lang – je nach Situation. Der Zeitabstand zwischen den Beratungen liegt im Schnitt bei ca. 4-6 Wochen.

Die wichtigste Unterlage für den Ersttermin ist das Ernährungstagebuch und die ärztliche Zuweisung. Falls in den letzten Jahren Untersuchungen durchgeführt wurden und Sie Befundkopien haben (z. B. Laborwerte, Blutuntersuchung, Tests auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Bericht von Magen-, Darmspiegelung etc.) bringen Sie diese mit. Wenn es keine Untersuchungen gab bzw. Sie keine Kopien haben, können wir den Ersttermin trotzdem durchführen.

Sie erhalten am Ende der Ernährungsberatung, -therapie die Rechnung zugeschickt mit einem Zahlungsziel von vier Wochen. Während dieser Zeit können Sie die Kostenbeteiligung bei Ihrer Kasse einholen, und Sie bezahlen die Gesamtrechnung an die Praxis.

Wenn Sie in Raten bezahlen möchten, sprechen Sie mich bitte vor dem Ersttermin an. So können wir  diesbezüglich eine konkrete Vereinbarung treffen.

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